Kyu-Prüfungen

In der KSK - Deutschland kann jeder Dojo-Leiter / Trainer ab dem 2. Dan den Antrag auf die Prüferlizenz bis zum 1. Kyu schriftlich beim Chef-Trainer (per Email mit Angabe von Namen, Dojo und Graduierung) beantragen. Ein Anrecht auf Prüferlizenzerteilung bzw. Prüferlizenzverlängerung besteht nicht. Nach Erteilung der Prüferlizenz wird diese in den Ausweis eingetragen.

Bei der Erstlizenzierung erhält jeder Prüfer, gegen eine Gebühr (siehe Beitrags- und Gebührenordnung) einen individuellen Prüferstempel mit Namen und Lizenzstufe. Nach dem Erlöschen der Lizenz muss der Stempel unaufgefordert zurückgegeben werden. Die aktuelle Prüferliste wird auf dieser Homepage veröffentlicht. Es sind nur die Personen, die in dieser Liste auf der Homepage der KSK-Deutschland aufgeführt sind, prüfungsberechtigt.

Die Prüfer erhalten durch die Erteilung der Prüferlizenz eine Vertrauensposition, der sie gerecht werden müssen. Prüfern, die gegen die Interessen der KSK- Deutschland verstoßen oder sich Unregelmäßigkeiten bei Prüfungen zuschulden kommen lassen, kann die Prüferlizenz entzogen werden.

Die Prüfungsgebühr ist in der Beitrags- und Gebührenordnung festgelegt. Das Verfahren ist in der Prüfungsverfahrensordnung festgelegt.

Dan-Prüfungen

Dan-Prüflinge müssen von einem höheren Dan zur Prüfung vorgeschlagen werden. Der Mentor ist für das Niveau und die Leistung seines Schülers verantwortlich. Es gilt die Prüfungsordnung der KSK-Academy.

Dan Prüfungen werden nur von den Mitgliedern des Shihankai der Kase Ha Shotokan Ryu Karate Do - Academy abgenommen. Die Prüfungsgebühr ist in der Beitrags- und Gebührenordnung festgelegt. Die Dan-Urkunde wird von der KSK-Academy ausgestellt und von der Familie Kase bestätigt.

Prüfungsprogramm

Das Prüfungsprogramm kann im Downloadbereich heruntergeladen werden